Schwerbehindertenausweis

Kann ich mit Aplastischer Anämie und / oder PNH einen Schwerbehindertenausweis beantragen? Und wenn ja, wozu?

 

Bei einer Aplastischen Anämie und/oder einer PNH besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Feststellung einer Behinderung zu stellen, durch den Sie einen Schwerbehindertenausweis erhalten können. Menschen mit Schwerbehinderung (ab einem Grad der Behinderung von 50%) und u.U. zusätzlich eines sogenannten Merkzeichens haben Anspruch auf bestimmte Leistungen und Hilfen, sogenannte Nachteilsausgleiche (z.B. zusätzliche Urlaubstage als Arbeitnehmer, besonderen Kündigungsschutz als Arbeitnehmer, steuerliche Vergünstigungen etc). Der GdB ist ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund von allen gesundheitlichen Schäden, die ein Mensch hat.

 

Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 30%-50% ist es möglich, sich als Arbeitnehmer von der Agentur für Arbeit mit schwerbehinderten Menschen gleichstellen zu lassen, wenn der eigene Arbeitsplatz gefährdet ist oder es aufgrund der Behinderung nicht möglich ist, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden.

 

Nachzulesen sind die Antragsmodalitäten in den Merkblättern des jeweils zuständigen Amtes. Das zuständige Amt ist in der Regel das örtliche Amt für Soziales oder das Versorgungsamt. Die jeweiligen Bundesländer bieten die Merkblätter auch im Internet zum Download an. Eine Liste davon finden Sie hier.

 

Die Einstufung der Höhe des GdB erfolgt auf Basis der krankheitsbedingten Symptome und Einschränkungen. Dabei orientieren sich die Behörden an der Versorgungsmedizin-Verordnung.

 

Im Abschnitt 16 (Blut, blutbildende Organe, Immunsystem) ist Aplastische Anämie explizit aufgeführt (Punkt 16.7), die PNH wird den „Therapierefraktären Anämien“ zugeordnet (Punkt 16.09). Aufgrund dieser Angaben im Gesetz können Sie als Patient/Angehöriger argumentieren.

 

Sofern entsprechende Einschränkungen vorliegen, zögern Sie nicht auch ein Merkzeichen zu beantragen wie das Merkzeichen G (Gehbehinderung), aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder B (Begleitperson), da diese Ihnen hilfreiche Erleichterungen bieten können wie z.B. einen Parkausweis für gesonderte Schwerbehindertenparkplätze oder KfZ-Steuervergünstigungen.

 

Führen Sie bei der Beantragung alle Einschränkungen, wiederkehrende Symptome und einzunehmende Medikamente auf.

 

Scheuen Sie sich nicht, Widerspruch einzulegen oder direkt mit dem zuständigen Mitarbeiter Kontakt aufzunehmen, wenn Sie mit dem Feststellungsbescheid nicht einverstanden sind.

 

Auch ACHSE e.V. (Allianz chronischer seltener Erkrankungen) berät Patienten zum Thema Schwerbehinderung bei seltenen Erkrankungen. Nutzen Sie auch dieses Angebot.

 

Quellen:

www.einfach-teilhaben.de

Sozialleistungen bei Krebserkrankungen, Hrsg. Krebsgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V., 4. überarbeitete Auflage, März 2019